Die Laenderreform ist gleichzeitig die Grundlage fuer den Aufbau der weiteren Strukturen auf Bundesebene, die Zusammensetung der Landesregierungen, den Bundesrat, die Neuaufstellung des Parlaments und ist Grundlage fuer die Kommunikation mit den Buergern in einer direkten, gelebten Demokratie.
Derzeit besteht das vereinte Deutschland aus 16 Bundeslaendern. Das reformierte Deutschland wird nur noch aus drei Bundeslaendern bestehen mit stark optimierten Strukturen und einer hocheffizienten Verwaltung. Die bisherigen Bundeslaender werden wie folgt in neue Verwaltungsbereiche zusammengefasst:
- Deutschland NORD:
- Schleswig Holstein
- Mecklenburg Vorpommern
- Hamburg
- Bremen
- Niedersachsen
- Deutschland MITTE:
- Sachsen
- Sachsen Anhalt
- Thueringen
- Hessen
- Nordrhein Westfalen
- Deutschland SUED:
- Bayern
- Baden Wuerttemberg
- Rheinland Pfalz
- Saarland
Die Verwaltungsbereiche (=Laenderregierungen) bestehen jeweils aus 120 Sitzen. Entsprechend dazu muessen die Wahlkreise neu eingeteilt werden. Es gibt keine Erst- und Zweitstimmen mehr bei den Landtagswahlen. Es koennen nur noch Direktkandidaten gewaehlt werden, gleich welcher politischen Gruppierung sie angehoeren, solange sie nicht verfassungsfeindlich oder antidemokratisch sind. Dies ist auch Grundlage, um eine spaetere Haftungsklausel fuer die Verschwendung von Steuermitteln zu definieren. Somit ist das Wahlrecht fuer die Laenderregierungen entsprechend neu zu definieren. Gibt es in einzelnen Stimmkreisen mehrere Kandidaten mit gleicher Stimmzahl, entscheidet eine Stichwahl. Es zaehlen nur Mehrheitsentscheidungen. Innerhalb der Verwaltungsbereiche wird mit einfacher Mehrheit ein Verwaltungspraesident (=heutiger Ministerpraesident) gewaehlt.
Jeder Verwaltungsbereich entsendet jeweils 20 Mitglieder in den Bundesrat. Diese Personen werden jeweils mit Mehrheitsverfahren gewaehlt.
Der Verwaltungsapparat insgesamt in den drei Bereichen ist zu optimieren und soweit wie moeglich zu reduzieren. Der Beamtenbereich ist zu reduzieren.
Fazit: Es werden 13 von 16 Laenderregierungen mit dem kompletten anhaengenden Verwaltungsapparat ueberfluessig und ersatzlos abgeschafft. Der Wahlaufwand wird massiv reduziert und transparent gemacht. Jeder Buerger hat die Moeglichkeit sich ins Landesparlament waehlen zu lassen. Parteienkluengel wird abgeschafft und damit Korruption bereits an der Basis verhindert. Die Verwaltungskosten auf Laenderebene werden extrem gesenkt und stehen so fuer andere wichtigere Projekte zur Verfuegung, die den Menschen zu Gute kommen.
Es haben schon viele Menschen Energie auf das Thema Länderneugliederungen verwendet, mit guten und schlechten Ergebnissen., Aber das hier ist noch nicht mal schlecht - diese drei Bundesländer sind gar keine, sind absurde Gebilde ohne Bindungskraft.
AntwortenLöschenWas interessiert denn in diesem Zusammenhang Bindung zwischen den jetzigen Ländern? Es geht hier um Abbau des Verwaltungsaufwandes und Einsparung von Steuergeldern!
AntwortenLöschenÜbrigens, die Länder der EU haben auch keinerlei Bindung untereinander, noch nicht einmal die gleiche Sprache. Und dennoch wurden sie zusammen gefasst. Leider nicht aus Gründen der Kostensenkung.