Dienstag, 30. Oktober 2012

Phase 3.8 :: Justizministerium

"Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie." So steht es geschrieben auf der Website des Justizministeriums. Mir scheint jedoch, dass dieser Grundsatz, ebenso wie viele andere in den Ministerien und den verschiedenen Regierungskonstellationen, inzwischen voellig in Vergessenheit geraten ist. In Deutschland sollte man im Zusammenhang mit Rest vielleicht eher von 'Unrecht' sprechen, weil dies fuer die meisten 'normalen' Buerger wohl eher zutrifft. Aber damit werde ich mich noch detaillierter beschaeftigen. Unnoetig an dieser Stelle zu erwaehnen, dass in diesem Ministerium gesunder Menschenverstand gaenzlich fehlt. Sachverstand vermutlich nicht einmal, da ja fast alle Politiker ehemalige Rechtsanwaelte sind, die lieber das Geld der Steuerzahler abgreifen als selbst zu arbeiten.

Zunaechst einmal die aktuelle Aufstellung des Justizministeriums, das in sechs Abteilungen unterteilt ist:
Diese Abteilungen, wie sie heute bestehen, wollen wir uns zunaechst einmal ansehen und die Definition ihrer Aufgaben analysieren. Vorausgeschickt sei an dieser Stelle, dass der Rechtsbereich in Deutschland ein Bereich ist, der die umfassendsten Aenderungen erfahren muss, um hier den weitgehenden unkontrollierten juristischen Wildwuchs wieder in geordnete, fuer den Buerger durchschaubare und logische Bahnen zu bringen. Gesetze sind dazu da, Unrecht zu verurteilen, Geschaedigten zu helfen und das gemeinschaftliche Leben in der Gesellschaft zu regeln - ohne dabei persoenliche Freiheiten zu unterbinden, sofern sie anderen nicht unmittelbar schaden.

Der Umfang der deutschen Gesetzte und Vorschriften und die Aenderungen zu denselben umfassen Millionen klein bedruckte Seiten. Damit koennte man vermutlich eine Autobahn aus Papier bis zum Mond bauen. Nirgendwo in der Welt existieren derart viele Gesetze und Vorschriften wie in Deutschland und doch, man hoere und staune, funktioniert die Gesellschaft in diesen Laendern auch und meist sogar viel besser also hierzulande.

"... 
Die Zahl der Gesetze und Verordnungen des deutschen Bundesrechts hat nach den Auswertungen der Gundelfinger LexXpress GmbH im Jahr 2009 weiter zugenommen. „Zum Jahresende 2009 waren in Deutschland 1.924 Gesetze und 3.440 Verordnungen mit insgesamt 76.382 Artikeln und Paragraphen in Kraft“ teilte LexXpress-Geschäftsführer Christoph Schwalb mit. „Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,4 %.“
...
Gezählt wurden nur Gesetze und Verordnungen, die vom Bundesministerium der Justiz in den Fundstellennachweis A aufgenommen worden sind. Änderungsvorschriften, Normen zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und landesrechtliche Vorschriften wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.
..." (Quelle: Presseanzeiger)
Also kann man locker davon ausgehen, dass das doppelte nochmal dazu kommt. Richtig schlimm wird es aber erst beim Steuerrecht, dass hier ohnehin nicht beruecksichtigt ist.

Der Wahn der Deutschen zu Buerokratie und Ueberwachung und Kontrolle und Reglementierung wird bisher eigentlich nur von der EU uebertroffen, die sogar den Kruemmungswert von Salatgurken gesetzlich vorschreiben will. Welch eine Idiotie, nicht wahr? Und doch ist es die gleiche Idiotie, die deutsche Gesetze wie Pilze aus dem Boden schiessen laesst, die niemand braucht oder haben will. Dienen sie doch meist nur dazu die Individualitaet weiter einzuschraenken und den Menschen das Geld aus den Taschen zu ziehen. Und gerade hier gilt: weniger ist ganz sicher mehr! Und nach diesem Grundsatz und den allgemeinen Regeln fuer eine neue Gesellschafts- und Politikordnung wird auch das Justizministerium komplett neu aufgestellt.

Da dieses Ministerium und die mit ihm einhergehenden Probleme viel zu umfangreich sind, um sie hier vollstaendig auseinanderzunehmen und wieder richtig zusammenzubauen, werden im Folgenden nur die bestehenden Abteilungen und einige krasse Beispiele durchgesprochen.


Rechtspflege

"...
Die Rechtspflege obliegt in der Praxis insbesondere den Angehörigen juristischer Berufe Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren.
...
Die Abteilung ist zuständig für die Vorschriften über den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens einschließlich des Gerichtskostenrechts. Diese Zuständigkeit umfasst insbesondere die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung sowie das mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) 2009 grundlegend neu gestaltete familiengerichtliche Verfahren. Zudem erstreckt sich die Zuständigkeit der Abteilung auf die sogenannte Gerichtsverfassung, d.h. auf den rechtlichen Rahmen für den Aufbau und die Organisation der Gerichte und die einzelnen Spruchkörper (Senate, Kammern und Abteilungen der Gerichte) sowie der Staatsanwaltschaften des Bundes und der Länder.
Daneben ist die Abteilung verantwortlich für das Berufsrecht der juristischen Berufe einschließlich der Juristenausbildung sowie für das Kosten- und Vergütungsrecht. Schließlich fällt in den Zuständigkeitsbereicht der Abteilung der Sonderauftrag „Opferschutz im Ermittlungs- und Strafverfahren“.
..."

Beim Lesen des ersten Absatzes bekomme ich schon wieder ein ganz ungutes Gefuehl in der Magengegend, dass mir ploetzlich den Eindruck vermittelt zu wissen, warum Recht und Gerechtigkeit in Deutschland meilenweit voneinander entfernt sind. Das Rechtsempfinden der Menschen und die "Recht"-sprechung im Lande sind zwei voellig verschiedene paar Schuhe, die so gar nicht zusammenpassen wollen. Und der Grund dafuer ist ploetzlich ganz deutlich: Es gibt in diesem Ministerium, in dieser Abteilung, das die Rahmenbedingungen fuer die "Recht"-sprechung schafft, zuviele Fachidioten! Zuviele Juristen! Das Juristen an heftiger Selbstueberschaetzung leiden und die ersten sein wollen, wenn es ums abkassieren von anderen geht, zeigen sie uns taeglich als Politiker. Juristen haben gelernt jeden Schwachsinn in schoene Worte zu verpacken, die sie anderen glauben machen wollen. Dabei wissen sie genau welchen Mist sie reden und freuen sich insgeheim darueber, dass es so einfach ist, andere mit Worten, mit Gewaesch zu manipulieren und ihnen das letzte Hemd zu nehmen.

Mit Sicherheit kann man deshalb schon an dieser Stelle sagen, dass dieses Ministerium stark 'bereinigt' werden muss, um hier wieder die noetige Bodenhaftung zu installieren, die noetig ist, um Recht und Gerechtigkeit wieder zusammenzufuehren. In dieser Abteilung wird das Personal zunaechst um 40% reduziert und danach so verteilt, dass sich juristischer Sachverstand mit gesundem Menschenverstand die Waage halten muss.
Unser Rechtssystem leidet nicht an fehlenden oder falschen Gesetzen und Vorschriften, ganz im Gegenteil wir haben viel zuviele davon und diese muessen und koennen problemlos um 70% oder mehr reduziert werden. Unser Rechtssystem leidet daran, dass diese Gesetze von den falschen Menschen angewendet und von ebenso falschen Menschen ausgehoehlt und unterwandert werden.

Im deutschen Rechtssystem werden die, die auf die "Rechtsprechung" hoffen und sich darauf verlassen, dass sie ihr Recht bekommen, vom Recht verlassen. Hier werden die Opfer zu Taetern und die Taeter bekommen "First Class" Behandlung. Speziell dann, wenn die Taeter zu den, von den rot-gruenen Gutmenschen ins Land geholten Steinzeit-Ideologie-Extremisten gehoeren. Die Deutschen fuehlen sich von ihrem eigenen Rechtssystem im Stich gelassen. Sie sehen die Gerechtigkeit nicht mehr! Und das betrifft alle Arten von Gerichten im ganzen Land und ueber alle Instanzen.

Das bedeutet, dass alle Gerichte in allen Instanzen neu aufgestellt werden muessen. Ebenso wie im Ministerium (wie in allen Ministerien) muss in allen Gerichten der alleinige Sachverstand der Juristen - und selbigen unterstelle ich hier einfach mal, obwohl ich stark an dessen vorhandensein zweifle - durch normale Buerger (Schoeffen) mit gesundem Menschenverstand ersetzt werden, deren Einschaetzung mehr Beachtung finden muss. Ich will kein Geschworenengericht wie in den USA, aber normal denkende Menschen mit unterschiedlichen Ansichten der Sachlage und verschiedenen Meinungen sind fuer Recht und empfundene Gerechtigkeit unerlaesslich.

Neben der massiven Reduzierung aller Gesetze und Vorschriften auf eine vernuenftige Anzahl, sowie die rationale Ueberarbeitung, Aktualisierung und Neufassung derselben, ist die Art der Rechtsprechung von entscheidender Bedeutung. Die Menschen muessen wieder vertrauen in die Justiz und deren Rechtsprechung bekommen. Gesetze muessen dazu da sein, das Boese und das Schlechte zu verurteilen und genau dazu muessen sie auch angewendet werden. Leider ist das seit vielen Jahren in der Regel nicht mehr der Fall.


Bürgerliches Recht

"...
Im Mittelpunkt der Arbeit der Abteilung I steht das Zivilrecht, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die privaten Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt. Der Kernbereich des Bürgerlichen Rechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in knapp 2400 Paragraphen niedergelegt. Für den allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (z.B. die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften und die Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit), das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, das gesamte Vertragsrecht (z.B. Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Verträge über Finanzdienstleistungen) ist Abteilung I ebenso zuständig wie für das Schadensersatz- und Luftverkehrsrecht, das Sachen- und das Grundbuchrecht, das Wohnungseigentumsrecht sowie das Recht der offenen Vermögensfragen der Neuen Länder. Auch das Familienrecht einschließlich Vormundschaftsrecht, Pflegschaftsrecht, Betreuungsrecht und Adoptionsrecht, das Erbrecht, das Kindschaftsrecht, das Unterhaltsrecht und das Versorgungsausgleichsrecht gehören dazu. Die internationalen Fragen auf diesen Gebieten (z.B. die Begleitung der europäischen Gesetzgebung), das Internationale Privatrecht und das Internationale Zivilverfahrensrecht fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Abteilung I. Diese betreut auch das zivilrechtliche Luftverkehrsrecht. Abteilung I ist für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Gewaltschutzgesetz zuständig.
Eine wichtige Rolle spielt auf den genannten Gebieten die Gesetzgebung der Europäischen Union, an der die Abteilung I mitwirkt.

Innerhalb ihrer Zuständigkeit erarbeitet Abteilung I federführend die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und begleitet sie durch das parlamentarische Verfahren. Daneben obliegt ihr die rechtliche Prüfung sämtlicher Gesetz- und Verordnungsentwürfe der übrigen Ministerien im Bereich des Zivilrechts.


Schließlich ist Abteilung I federführend zuständig für die Mitwirkung des Bundesjustizministeriums am von der Bundesregierung im April 2010 eingesetzten „Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich.

..."

Natuerlich gilt hier im Wesentlichen auch das bereits oben gesagte. Reduzierung und Menschen mit gesundem Menschenverstand und Gerechtigkeitssinn muessen hier die Oberhand gewinnen. Gesetze muessen auf deren Rationalitaet ueberprueft und schnell geaendert werden. Um das nochmal ganz deutlich zu machen: ich rede hier nicht von einer Jahrzehnte langen Umsetzungszeit. Ich rede hier von maximal zwei Jahren!

Nehmen wir als Beispiel mal das Familien- und Scheidungsrecht. Es kann doch nicht angehen, dass praktisch jeder Mann im Falle einer Scheidung voellig mittellos und im Prinzip ein Sozialfall wird. Wieviele tausend Maenner hat eine Scheidung bereits finanziell ruiniert? Hier muessen neue Loesungen gefunden werden. Vor allem muessen individuelle Loesungen gefunden werden! Die "Rasenmaehermethode" ist generell nicht akzeptabel und nicht nur in diesem Beispiel.

Die Erarbeitung von Gesetzesvorschlaegen ist grundsaetzlich von Arbeitsgruppen unter Mitwirkung von Juristen zu erstellen. Die ausschliessliche Ausarbeitung durch Juristen ist grundsaetzlich falsch, weil nicht an der Realitaet und nicht verstaendlich fuer normale Menschen. Die Mitwirkung an Gesetzen der EU wird es nicht mehr geben.

Der im letzten Absatz genannte „Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" wird aufgeloest, weil voellig ineffektiv und dieser Bereich im Rahmen der neuen Gesetzgebung beinhaltet ist. Solche "runden Tische" sind in 99 von 100 Faellen reine Kaffeekraenzchen, die nur Zeit und Geld verschwenden, aber keine Loesungen fuer Probleme liefern. Die neue Gesetzgebung und die neue Rechtsprechung wird diese Probleme zielsicher loesen und zwar zum Schutz der Opfer!


Strafrecht

"...
Die Abteilung II befasst sich mit den Normen unserer Rechtsordnung, die bestimmte Handlungen verbieten und unter Strafe stellen oder mit Geldbuße belegen. Das sogenannte Kernstrafrecht findet sich im Strafgesetzbuch. Dazu gehören etwa Mord und Totschlag, Raub und Diebstahl, Beleidigung, aber auch Straftatbestände, die Angriffe auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe stellen, wie Hochverrat oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, oder auch bestimmte Wirtschaftsstraftaten.
Für alle diese Normen sowie andere Gesetze, die im Schwerpunkt strafrechtliche Fragen betreffen – wie etwa das Jugendgerichtsgesetz, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder das Wehrstrafgesetz – ist das Bundesministerium der Justiz innerhalb der Bundesregierung federführend. Weitere Straftatbestände finden sich in Spezialgesetzen. Das ist das sogenannte Nebenstrafrecht, für das unter Umständen andere Ministerien zuständig sind. Für solche Normen gibt es Referate in der Strafrechtsabteilung, die mit den federführenden Ministerien zusammenarbeiten.
Ebenfalls zur Strafrechtsabteilung gehören Referate, die sich mit Folgeaspekten des Strafrechts befassen, wie etwa mit den Eintragungen in das Bundeszentralregister oder mit dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, das dann eine Entschädigung zubilligt, wenn jemand durch eine später aufgehobene oder abgemilderte strafgerichtliche Verurteilung oder auch durch eine Untersuchungshaft einen Schaden erlitten hat.
Zu den Aufgaben gehört aber auch die Kriminalprävention, also die Befassung mit Möglichkeiten, Kriminalität zu verhüten.
Immer stärker wird der Einfluss der Europäischen Union auf das nationale Strafrecht. Nicht nur die Kriminalität wird grenzüberschreitend, sondern auch ihre Verfolgung. Innerhalb der Europäischen Union sind deshalb bereits einige Rechtsinstrumente entwickelt worden, die die grenzüberschreitende Bekämpfung der Kriminalität erleichtern, wie etwa der Europäische Haftbefehl. 
..."

Bei diesem Punkt ist natuerlich ganz wesentlich, dass die EU keinen Einfluss mehr auf die nationale Gesetzgebung hat. Wie kann es angehen, dass sich ein voellig unlegitimierter Verein anmasst, souveraenen Laendern Gesetze aufzuzwingen und bei Nichtumsetzung auch noch Strafen verhaengt?! Das ist ein voellig absurder, aberwitziger und irrationaler Vorgang, den sich wirklich nur voellig verblendete Eurokraten ausdenken koennen, die in ihrem Wahn jeglicher Normalitaet entflohen sind.
Grenzueberschreitende Kriminalitaet kann man auch anders bekaempfen. Dazu braucht man ganz sicher keine europaeischen Gesetze. Wer dass nicht schafft, ist als Politiker oder Minister oder Behoerdenleiter fehl am Platz.

Ansonsten liegt der groesste Schwachpunkt beim Strafrecht an der unwuerdigen und unverhaeltnismaessigen Nutzung der Gesetze zur Bestrafung von Taetern und zur Vermeidung von Wiederholungstaten. Es wird auch keine psychologischen Pruefungen mehr geben, um festzustellen, ob ein einsitzender Straftaeter vorzeitig entlassen wird oder nicht. Das die Fehlentscheidungen bei diesen Test bei 99% liegt, ist uns allen inzwischen hinlaenglich bekannt. Nur die minderbemittelten Politiker in Deutschland haben das immer noch nicht begriffen.

Ausserdem werden bei schweren Straftaten die Strafen massiv erhoeht und die Strafzeiten muessen vollumfaenglich abgesessen werden. Es wird grundsaetzlich keine vorzeitigen Entlassungen mehr geben. Strafen bei z.B. Kindesmisshandlung, Menschenhandel, Mord, etc. weden drastisch erhoeht und es wird grundsaetzlich nur ein Revisionsverfahren zugelassen. Kinderschaendung wird grundsaetzlich mit mindestens 99 Jahren Freiheitsentzug bestraft, ohne jegliche Moeglichkeit einer Strafminderung. Derartige Beispiele gibt es noch einige, die entsprechend angepasst werden muessen.

Wichtig ist hierbei natuerlich, dass im neuen Rechtssystem keine rot-gruenen Gutmenschen mehr Recht sprechen duerfen. Denn gerade auch die islamistischen Gewaltexzesse werden mit Hoechststrafen geahndet, ohne Diskussion ob derjenige eine schwere Kindheit hatte oder aus seinem Land vertrieben wurde oder sontigen Schwachsinn. Derartige Gewalttaten aus Lust an der Gewalt mit Todesfolge, werden nicht unter 40 Jahre Freiheitsstrafe geahndet ohne Moeglichkeit der Haftverkuerzung. Danach erfolgt die sofortige Ausweisung aus Deutschland. Sollen sich Gutmenschen in anderen Laendern dann damit erfreuen, wenn sie wollen, aber nicht mehr in Deutschland.

Richter und Schoeffen muessen mit abgewogenem Sachverstand und gesundem Menschenverstand ein neues Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden schaffen, damit sich die Menschen in ihrem Justizsystem gut aufgehoben und behandelt fuehlen. Richter haben die Aufgabe und die Pflicht, Rechtsanwaelte aber auch Staatsanwaelte bei Bedarf und Ueberschreitung von moralischen und juristischen Grenzen in die Schranken zu weisen und zwar mit Nachdruck. Fuer Straftaeter gilt zwar weiterhin die Unschuldsvermutung (die gibt es ja derzeit praktisch nicht mehr fuer Deutsche), das heisst aber nicht, dass diese mit Samthandschuhen angefasst werden. Ein Beispiel hierzu finden Sie weiter unten.


Handels- und Wirtschaftsrecht

"...
Die Abteilung III ist im Einzelnen zuständig für das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Bilanzrecht, das Versicherungsvertragsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht), das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Urheberrecht. Auf diesen Rechtsgebieten erarbeitet die Abteilung III federführend die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und begleitet sie durch das parlamentarische Verfahren. Außerdem obliegt ihr die rechtliche Prüfung sämtlicher Gesetz- und Verordnungsentwürfe der übrigen Ministerien auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrechts. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Aufgaben im Finanzmarktrecht und bei der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise seit Ende 2008. Hervorzuheben ist ferner die Arbeit im Bereich des Rechts der neuen Kommunikationstechnologien und der neuen Technologien in den Naturwissenschaften.
Der Aufgabenbereich der Abteilung III ist wie kaum ein anderer Bereich in die internationale Entwicklung eingebettet und durch sie bestimmt. Deshalb liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung III in der Mitwirkung an der Gesetzgebung der Europäischen Union und den Arbeiten der Europäischen Patentorganisation sowie der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen (WIPO, IMO, UNCITRAL).
In den vergangenen Jahren war die Tätigkeit der Abteilung III besonders geprägt von großen Reformprojekten im Gesellschaftsrecht (GmbHG, AktG, GenG), der Modernisierung des Bilanzrechts und des Patentrechts, sowie der Novellierung des Versicherungsvertragsrechts, des Urheberrechts und des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Derzeit stehen besonders im Vordergrund die Reform des Seehandelsrechts, weitere Änderungen im Urheberrecht („ 3. Korb“) und im Recht gegen den unlauteren Wettbewerb sowie innerhalb der EU die Schaffung eines EU-Patents.
..."

Diese Abteilung war also die letzten Jahre massgeblich in "Reformprojekte" zur Modernisierung der GmbHG, AktG, etc. eingebunden. Nun, dann hat diese Abteilung meiner Meinung nach voellig ineffektiv gearbeitet, denn diese Gesetze haben sich wenn ueberhaupt, dann nur unwesentlich veraendert.

Auch die "Mitwirkung an der Gesetzgebung der Europäischen Union" ist nicht mehr noetig. Daher wird diese Abteilung massiv reduziert und wird innerhalb kuerzester Zeit neue Gesetze fuer die Regulierung des Bankensektors und der Finanzmaerkte ausarbeiten. Einige wesentliche Eckpunkte hierzu sind bereits unter "Phase 3.3 :: Wirtschaftsministerium" besprochen.


Öffentliches Recht

"...
Die Abteilung setzt sich aus drei Unterabteilungen mit insgesamt 16 Fachreferaten zusammen. Der Abteilung zugeordnet ist der Redaktionsstab Rechtssprache.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Abteilung besteht in der sog. Rechtsprüfung. Hierbei prüft sie alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe der anderen Bundesministerien wie auch der Fachabteilungen des eigenen Hauses auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Ferner achtet sie auf die Gebote der Rechtslogik und darauf, dass sich ein Entwurf widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügt. Empfehlungen zur einheitlichen rechtsförmlichen Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen sind in dem „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ enthalten, das vom BMJ herausgegeben wird und 2008 in 3. Auflage erschienen ist. Die Abteilung sorgt auch dafür, dass die Entwürfe auf Verständlichkeit und sprachliche Richtigkeit überprüft werden. Sie wird dabei durch Sprachwissenschaftler der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) unterstützt.


In der Abteilung IV sind auch Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Justiz für die Bereiche gebündelt, die über die nationale Rechtsordnung hinausweisen. Auf dem Gebiet des Völker- und Europarechts obliegt ihr die rechtliche Prüfung von Vorhaben des internationalen Rechts und des Rechts der Europäischen Union, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, daneben die Mitgestaltung und Prüfung der Rechtsvorschriften zur innerstaatlichen Umsetzung. Sie wirkt bei der Ausarbeitung und Verhandlung von völkerrechtlichen Verträgen mit und hat darüber hinaus einen aktiven Anteil an Durchführung, Ausbau und Erweiterung der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres.


Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen, Frau Ministerialdirigentin Dr. Wittling-Vogel, ist für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber zahlreichen internationalen Gremien zuständig, die mit der Kontrolle der Einhaltung von internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Deutschland beauftragt sind. Außerdem wird durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüft, ob Gesetzentwürfe der Bundesregierung diesen internationalen Verpflichtungen entsprechen. Vor allem vertritt die Beauftragte gemeinsam mit den Leitern des Referats „Menschenrechtsschutz Europarat, internationaler Menschenrechtsschutz“, Herrn Ministerialrat Dr. Behrens und Frau Regierungsdirektorin Behr, in allen Verfahren, die gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig sind, die Bundesrepublik Deutschland als Verfahrensbevollmächtigte. Die Beauftragte ist allerdings keine Ombudsperson. Daher ist es auch nicht ihre Aufgabe, einzelnen an sie herangetragenen Beschwerden nachzugehen, hierzu Empfehlungen abzugeben oder Beanstandungen auszusprechen.

..."

Wenn diese Abteilung "alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe der anderen Bundesministerien wie auch der Fachabteilungen des eigenen Hauses auf ihre Verfassungsmäßigkeit" prueft, frage ich mich, wie es sein kann, dass praktisch jedes verabschiedete Gesetz vor dem BVG landet! Wieder kann ich mich des starken Eindrucks nicht erwehren, dass die Menschen in dieser Abteilung ihre Aufgaben nicht erfuellen. Entweder sind sie ueberfordert, was sehr schlimm waere und zeigt, das dieses Rechtssystem viel zu aufgeblasen ist und es die, die es erfunden haben nicht mehr verstehen, oder sie haben kein Interesse daran es richtig zu machen - aus welchen Gruenden auch immer.

"Die Abteilung sorgt auch dafür, dass die Entwürfe auf Verständlichkeit und sprachliche Richtigkeit überprüft werden. Sie wird dabei durch Sprachwissenschaftler der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) unterstützt." Bei dieser Aussage kann es sich doch eigentlich nur um einen schlechten Scherz handeln, oder? Wer soll denn diese Gesetze verstehen? Fuer wen wurden sie gemacht? Fuer Sprachwissenschaftler? Oder vielleicht fuer die Menschen in Deutschland? Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Sprache der Gesetzestexte dem geneigten Leser, der der deutschen Sprache maechtig ist, verstaendlich und nachvollziehbar sein muss. Das zeigt wieder, dass Fachidioten einfach eine totale Fehlbesetzung fuer derartige Aufgaben sind (uebrigens wie in fast allen Berufen).

Man nehme eine handvoll normaler Menschen mit gesundem Menschenverstand, erklaert denen den Sachverhalt und laesst sie dann ihr Verstaendnis hierzu aufschreiben. Das Ergebnis laesst man von beliebigen Menschen auf Verstaendlichkeit und von Juristen (und hier sind die Fachidioten gefordert) auf inhaltliche Richtigkeit pruefe. So bekommt man allgemein verstaendliche und logische Gesetzestexte, die nicht nur Wissenschaftler verstehen, sonder diejenigen, fuer die sie gelten. Diese Methode funktioniert immer.

Deutsche Gesetze muessen keinen "internationalen Verpflichtungen entsprechen". Deutsche Gesetze muessen deutschen Interessen entsprechen! Das neue Deutschland ist souveraen und laesst sich von anderen Laendern nicht in interne Belange reinreden. Das neue Deutschland wird sich international neu aufstellen und nicht mehr unterordnen. Das gilt fuer alle internationalen Organisationen in denen Deutschland vertreten ist.


Justizverwaltung

"...
Die Abteilung Z hat die vielfältige Aufgabe, die personellen, organisatorischen, haushaltsmäßigen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Arbeit des Ministeriums und der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden Gerichte und Behörden zu schaffen.
Das Justiziariat - das zuständige Fachreferat für Rechtsfragen, die das Bundesjustizministerium betreffen - ist der Abteilung Z ebenso organisatorisch zugewiesen wie die Bibliothek und der Sprachendienst, der beispielsweise Übersetzungen von fremdsprachigen Vertrags- und Gesetzestexten übernimmt.
Auch das Referat für Internationale Zusammenarbeit, das unter anderem die Rechtsstaatsdialoge etwa mit China organisiert und im Ausland für das deutsche Rechtssystem wirbt, ist Bestandteil der Abteilung Z - ebenso wie eine Facheinheit für Forschung und Bürokratieabbau. 
..."

Wozu Deutschland einen "Rechtsstaatsdialog mit China" oder anderen Laendern braucht, erschliesst sich mir nicht. Ich glaube kaum, dass sich China ausgerechnet und ueberhaupt von Deutschland in ihre internen Belange reinreden laesst. Genauso wenig wie dies in Zukunft Deutschland von anderen Laendern akzeptieren wird.

Ebensowenig erschliesst sich mir der Sinn wozu Deutschland fuer sein Rechtssystem im Ausland werben muss. Will man das verkaufen oder wie? Also voelliger Bloedsinn. Diese Aufgaben wird es nicht mehr geben. Das Ministerium hat genug damit zu tun, die Gesetze und Vorschriften in Deutschland rational und logisch zu gestalten und die Anzahl der Gesetze auf ein ertraegliches Mass zu reduzieren (mindestens 50%). Alles andere ist nicht Aufgabe dieses Ministeriums.


Beispiel 1


Das folgende Beispiel zeigt deutlich eines der fatalen Loecher im bestehenden Rechtssystem. Und diese Loecher, diese Schwachstellen, wie psychologische Gutachten (Psychologie ist keine kontrete Wissenschaft, es ist eine interpretative Pseudowissenschaft) werden von findigen Anwaelten der Taeter geschickt ausgenutzt. Die Opfer - bisherige wie zukuenftige - bleiben dabei auf der Strecke, weil sie eben auf das Rechts- und Gerechtigkeitssystem vertrauen. Daher ist es extrem wichtig, diese Schwachstellen zu entfernen und gar keine Ansatzpunkte mehr zu geben.

Hier wird der Schwachpunkt der "Behörden glaubten" oder "Gutachter sahen keine Rueckfallgefahr" entfernt. Diese Begutachtungen wird es nicht mehr geben und somit koennen solche Faelle nicht mehr geschehen. Und wie bereits oben beschrieben, wird Kinderschaendung mit faktisch lebenslaenglich (nicht nur ein huebsches Wort in diesem Zusammenhang) bestraft.

Zum Fall einer Vergewaltigung einer 17jaehrigen durch einen Wiederholungsstraftaeter schreibt Welt Online am 17.10.2012:

"...
Rebeccas Peiniger stand unter Führungsaufsicht

Mario B. entführte die 17-jährige Rebecca und missbrauchte sie tagelang. Behörden glaubten, der einschlägig Vorbestrafte würde keine weiteren Straftaten begehen. Eine katastrophale Fehleinschätzung.


Rebecca ist ein fröhliches Mädchen, auf dem Fahndungsfoto, das deutschlandweit verbreitet wurde, lacht sie in die Kamera. Am vergangenen Freitag tanzte sie im Bacio Club bei der Abi-Party.

Gegen 2.30 Uhr verschwand sie, ging zu Fuß in Richtung der Wohnung ihrer Eltern im Stadtteil Toitenwinkel. Zuvor wollte Rebecca noch einen Freund besuchen, dort kam sie allerdings nie an.

Mario B. missbrauchte Rebecca an Ort und Stelle

Am Petridamm im Stadtteil Dierkow begegnete sie dem 28 Jahre alten Radfahrer Mario B., der in dieser Nacht eigentlich nur noch schnell Zigaretten holen wollte und sie dabei anfuhr. Was sie nicht wusste: Mario B. war wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung mehrfach vorbestraft. Er kam zurück, sie dachte, er wollte sich entschuldigen – bis sie das Messer in seiner Hand sah. Mario B. bedrohte und verletze sie, missbrauchte sie noch an Ort und Stelle sexuell.


Danach verschleppte er sie in seine Wohnung am Dierkower Damm, nur wenige Meter entfernt. Die Fenster waren abgedunkelt, Rebecca wusste nicht, ob es Tag oder Nacht war. Immer wieder soll der mutmaßliche Täter sie missbraucht haben.

Allerdings konnte sich die 17 Jahre alte Rostockerin in der Wohnung weitestgehend frei bewegen. Nur dann, wenn Mario B., der eine Ausbildung zum Koch gemacht hatte, die Wohnung verließ, fesselte er sie.

Spärlich bekleidet floh die 17-Jährige aus dem Fenster

Rebecca versuchte mehrfach zu fliehen, doch ihr Peiniger testete sie. Kurze Zeit, nachdem er die Wohnung verließ, kam er wieder, um zu sehen, ob sie sich befreien wollte. Wenn ja, schlug er sie erneut. So ging das mehrere Tage lang.

Am Dienstag, als Mario B. wieder das Haus verließ, gelang ihr endlich die Flucht. Spärlich bekleidet sprang sie aus dem Fenster im ersten Stock, schleppte sich verletzt den Dierkower Damm entlang. Rebecca versuchte mehrere Autofahrer anzuhalten, schließlich bemerkte sie Frank Z.

"Ich bin Rebecca", sagte sie zu ihm. Sie wollte, dass er sie so schnell wie möglich nach Hause bringt. Z. fuhr sie ein paar Hundert Meter weg, informierte die Polizei. "Sie war meiner Meinung nach nackt und nur mit einer Steppdecke bekleidet", erzählt Frank Z.

Es dauerte nur wenige Minuten, dann umstellte die Polizei das Haus, in dem Mario B. die 17-Jährige festhielt. Per Handyortung konnten ihn die Beamten jedoch in der Rostocker Innenstadt bei den Wallanlagen ausfindig machen. Dort ließ er sich widerstandslos festnehmen.

Mario B. gestand, die Jugendliche überfallen und in seiner Wohnung festgehalten zu haben. Am Mittwoch wurde er dem Haftrichter vorgeführt.

Erste Jugendstrafe im Alter von 14 Jahren

Mario B. ist der Polizei wohlbekannt. Er ist erst 28 Jahre alt – von denen er ungefähr 10 Jahre im Gefängnis verbracht hat. Das erste Mal wurde er im Alter von 14 Jahren wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe verurteilt. Weitere Verurteilungen folgten unter anderem wegen Raubes und Körperverletzung. Zuletzt hatte er eine Haft von zwei Jahren und neun Monaten voll verbüßt.

Michael Ebert, Chef der Polizeiinspektion Rostock: "Der Mann ist gewaltbereit und saß insgesamt zehn Jahre im Gefängnis. Er weiß, was mit ihm passiert, wenn er gefasst wird."

Bei der Polizei sagt Mario B. aus, er habe Rebecca nach einigen Tagen freilassen wollen, wenn ihre Wunden verheilt seien. Dann, so seine Hoffnung, würde er bei einer Verurteilung besser wegkommen, vielleicht würde Rebecca ihn ja auch gar nicht anzeigen. Doch die Polizei glaubt ihm nicht: "Eine Sehne an Rebeccas Hand ist verletzt, sie hat viel Blut verloren. Das ist keine Wunde, die in zwei oder drei Tagen verheilt", sagt Ebert.

Inzwischen ist Rebecca wieder mit ihren Eltern zusammen und muss das Erlebte erst einmal in Ruhe verarbeiten. Ein Polizeiseelsorger kümmert sich um sie. Seine erste Einschätzung: Es geht ihr den Umständen entsprechend gut.

Über Facebook teilen Rebeccas Eltern ihren Dank mit. "Was hier passiert ist an Unterstützung, wir sind völlig überwältigt. Habt bitte Verständnis dafür, dass wir im Moment unter uns bleiben möchten."

"Er hat sich bislang gut bewährt"

Seit seiner Entlassung am 15. August 2011 stand Mario B. unter Führungsaufsicht. "Im Rahmen dieser sind keinerlei Beanstandungen seitens der Führungsaufsichtsstelle bekannt geworden", sagt Staatsanwalt Andreas Gärtner. "Er hat sich bislang gut bewährt."

Im April verprügelte er seine Nachbarn, Mario B. erhielt daraufhin eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Dennoch ging sein Bewährungshelfer offenbar davon aus, dass er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft war. "Es gab keine Hinweise darauf, dass er weitere Straftaten begehen würde", sagt Staatsanwalt Andreas Gärtner.

Eine katastrophale Fehleinschätzung, wie es jetzt beim Fall Rebecca zum Vorschein kommt. Während mehr als 100 Polizisten, Taucher, Spürhunde und ein Hubschrauber nach Rebecca suchten, schaute sich Mario B. zusammen mit seinem Opfer im Fernsehen die Bilder dazu an.

Und er brauchte dazu auch nur die Verdunklung beiseite schieben und aus seinem Fenster zu sehen, denn die Suchaktion konzentrierte sich auf ein Gebiet, das sich direkt vor seinem Haus erstreckte.

"Wütend und fassungslos"

Tagelang durchkämmte die Polizei das Gelände um das Haus des mutmaßlichen Täters. Taucher durchsuchten Gewässer, doch die dicke Akte von B. fiel den Ermittlern nicht ein. Wahrscheinlich wäre das Scannen der Straftäter in der Nähe einer der nächsten Schritte gewesen. Sogar eine Nachbarin entdeckte Blut an einer gemeinschaftlich genutzten Waschmaschine im Haus – dachte sich dabei jedoch nichts.

Nicole M. ist eine Freundin von Rebecca. "Ich bin ab Samstag nur unterwegs gewesen und habe mit ganz vielen weiteren Freunden und sogar Fremden nach ihr gesucht", sagt sie der "Welt". "Wir hatten alle Angst, sind glücklich, dass sie wieder da ist, wütend und fassungslos wegen des Täters."

Polizeipräsident Thomas Laum fällt es einen Tag nach ihrer Befreiung immer noch schwer, von einem glücklichen Ende zu sprechen: Zu schlimm sind die Erlebnisse, die das Mädchen nach ihrer Rettung der Polizei geschildert hat, zu präsent ist auch noch die Ungewissheit der vergangenen Tage, ob Rebecca überhaupt noch lebend gefunden würde.

Tickende Zeitbombe

Der Fall Rebecca wirft vor allem viele Fragen auf. Warum hat die Polizei den mutmaßlichen Täter Mario B. nicht früher im Visier gehabt? Warum wurde wertvolle Zeit mit dem Durchsuchen des Geländes verbracht?

Die ganze Hansestadt Rostock hat nach Rebecca gesucht. Doch letztendlich konnte sich die 17-Jährige selbst aus ihrer Lage befreien. Ihr mutmaßlicher Peiniger Mario B. war eine tickende Zeitbombe – die unter Beobachtung stand, aber nicht rechtzeitig entschärft werden konnte.

..."

Kommentare zu diesem Artikel zeigen ganz deutlich die wachsende Anti-Gutmenschen-Stroemung in der Gesellschaft, durch die solche Taten durch unsere allseits beliebten "Experten" ermoeglicht werden, anstatt sie ein fuer allemal zu verhindern. Hier Beispiele aus den Kommentaren (Kommentarnamen ausgeblendet):

"...
Franziskaner:
Und wieder einmal gutmenschlich angehauchte Experten,die keine Gefahr gesehen haben.
Wann zieht man solche "Experten"endlich zur Verantwortung für die Leiden,die durch deren Unfähigkeit angerichtet werden?
Jeder Mensch mit einem IQ,der das Denken zuläßt,weiß doch,wie er sich solchen Experten gegenüber verhalten muß,wenn er schnellstens wieder in Freiheit will.
Es ist eine Tatsache,daß man NIE hinter die Stirn eines Täters schauen kann um dort zu lesen,was sich in seinem Gehirn wirklich abspielt.

..."

"...
Hernan_Cortez:
Ihre Idee finde sehr hilfreich, einfach die "Experten" zu Vernatwortung ziehen, dann wuerden die s.g. Gutachten und Urteile ganz anders aussehen. Schliesslich wird jeder Arzt oder Handwerker fuer seine Fehler haftbar gemacht.

..."

"...
DerIngenieur:
Die Resozialisierungsstrategie unserer Justiz beruht auf einer Bevölkerungsmentalität, die sich durch Zuwanderung und gesellschaftliche Entwicklungen mittlerweile völlig verändert hat. Demzufolge muss der Sanktionsgedanke dahingehend modifiziert werden, dass dem Opferschutz wieder wie vor der Willy-Brandt-Ära Priorität gegenüber den Interessen des Täters eingeräumt wird. Das gilt ebenfalls für gewalttätige Intensivtäter, bei denen eine deeskalierende und kooperative Strategie eher kontraproduktiv ist.

..."

"...
M R G:
Danke Deutschland dass Du sowas ermöglichst.
Ne mal ehrlich das ist doch kein Einzelfall.. Wegspreen, Kohleabbauen lassen und das ganz Leben nicht mehr rauslassen.

..."

"...
Weiterso:
Im Bergwerk Asse gibt es demnächst viel zu tun. Mit Schaufel und Spaten von Hand die Fässer ausgraben lassen. Dann sind die perversen Subjekte wenigsten noch etwas für die Allgemeinheit gut.
Durchgriffshaftung für Richter und Psychiater welche diese tickenden Bomben auf die Menschheit loslassen. Dann werden die Damen und Herren sehr schnell andere Entscheidungen treffen. Wenn schon Entlassung dann Wohnung in unmittelbarer Nähe von unseren  Gutmenschen. Frau Roth und Co. werden sich sicherlich über die gute nachbarschaft freuen.

..."

Und im diesen Tenor geht es ueber Seiten weiter. Eine Tatsache, dass die Rechtsprechung extrem weit von den Vorstellungen der Menschen entfernt ist. Hier muss also massiv veraendert werden. Auch hier gilt wieder die Praevention und nicht die Reaktion nach dem Geschehen einer Tat oder Folgetat.


Beispiel 2


Eine Farce, wie in folgendem Artikel und dem gesamten Fall wird es im neuen Rechtssystem nicht mehr geben. Bei Gefahr im Verzug darf dem Taeter nicht nur Gewalt angedroht werden. Geschweige denn, dass dieser danach auch noch gegen das Vorgehen der Polizei, die hier eindeutig richtig gehandelt hat, klagen kann. Ein solches Rechtssystem, wie in diesem Fall gezeigt, ist kein Rechtssystem, sondern allenfalls ein Unrechtssystem, dass die Opfer verhoehnt. Jeder Politiker, jeder Richter, der so etwas zulaesst ist einfach nur ekelhaft und verachtenswert. Rechtsanwaelte, die so etwas unterstuetzen sollten ihre Zulassung verlieren, denn sie haben keinerlei Moral und Achtung vor den Opfern.

Ein weiterer Artikel in Welt Online vom 10.10.2012 zu dem Kindsmörder Gäfgen wegen Androhung von Gewalt beim Verhoer:

"...
Kindsmörder Gäfgen erhält Schadenersatz von Hessen
Das Oberlandesgericht Frankfurt musste sich in zweiter Instanz mit der Schadenersatzklage von Magnus Gäfgen befassen. Es sprach dem Kindsmörder 3000 Euro zu, weil ihm im Verhör Gewalt angedroht wurde.


Um 11.24 Uhr tritt Magnus Gäfgen unter Blitzlichtgewitter in den Gerichtssaal. Dunkler Anzug, weißes Hemd, versteinerte Miene. Die mittlerweile acht Jahre Gefängnis scheinen dem verurteilten Kindsmörder äußerlich kaum etwas angehabt zu haben.

Eine wütende Prozessbeobachterin beschimpft ihn am Mittwoch im proppenvollen Gerichtssaal mit drastischen Worten. Volkes Seele kocht anscheinend noch immer, weil der Kindsmörder eine Entschädigung haben wollte und bekommen hat.

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigte die Vorinstanz und erkannte dem 37-Jährigen Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro zu. Ein Polizist hatte ihm in einem Verhör am 1. Oktober 2002 Gewalt angedroht, damit er das Versteck des kleinen Jakob von Metzler preisgibt. Den hatte Gäfgen zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits erwürgt und in einem abgelegenen See im Vogelsberg versenkt, wofür er 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Rund zehn Jahre nach der Gewaltandrohung musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz mit Gäfgens Schadenersatzklage befassen. Offenbar hielt der Vorsitzende Richter Ulrich Stump ein gewisses Aggressionspotenzial gegenüber Gäfgen für möglich, denn die vielen Zuschauer durften die Verhandlung nur durch dickes Glas und nach strengen Sicherheitsvorkehrungen verfolgen. Doch die rund halbstündige Berufungsverhandlung am Vormittag war reichlich unspektakulär. Danach zog sich der Senat zu einer mehrstündigen Beratung zurück.

In erster Instanz hatte das Gericht das Land Hessen im August 2011 zu einer Zahlung von 3000 Euro plus Zinsen verurteilt. Das Land lehnte die Zahlung allerdings ab und legte Berufung ein.

Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) bezeichnete das Urteil seinerzeit als "schwer nachvollziehbar" und ergänzte: "Auch für mich persönlich ist es schwer erträglich, wenn einem verurteilten Kindsmörder eine Entschädigung zugesprochen wird."

Streitpunkt Insolvenzrecht
Auch am Mittwoch zog das Land alle Register, um die symbolische Niederlage abzuwenden. Da Gäfgen privat insolvent ist, habe er gar kein Anrecht auf eine Geldzahlung und somit auch kein Klagerecht, führte Rechtsanwalt Thomas Kittner für das Land aus. Der Rechtsanwalt verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dienstag, wonach Gäfgens Insolvenzverwalter eine mögliche Entschädigung einkassieren dürfe.

Doch das Oberlandesgericht ließ alle Einsprüche des Landes Hessen nicht gelten und verwies dabei vor allem auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR). Die Straßburger Richter hatten in der Gewaltandrohung gegen Gäfgen einen Verstoß gegen das Folterverbot gesehen und rechtlich "spürbare Folgen" gefordert.

Die Urteile gegen die beiden Polizeibeamten, die die Gewaltandrohung zu verantworten hatten, werteten demnach sowohl der EMGR als auch das OLG als nicht ausreichend an. Die beiden Polizisten waren im November 2004 lediglich verwarnt und zu Geldstrafen unter Vorbehalt verurteilt worden.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer freute sich über die "präventive Wirkung" des Urteils. Damit sei klar, dass Gewaltandrohung in Verhören unrechtmäßig sei. Unklar ist allerdings noch, ob Gäfgen das Geld behalten darf. Darüber muss nun laut Heuchemer das Landgericht Marburg urteilen.

Die Klagewut Gäfgens dürfte nun aber ein Ende gefunden haben. Das Land Hessen hat gegen das Urteil keine Einspruchmöglichkeit mehr und muss zahlen.

..."


Beispiel 3

Eine der schlimmsten Fehlentscheidungen eines deutschen Gerichtes und noch dazu des Bundesverfassungsgerichtes ist die Entscheidung zum ESM und anderen Entscheidungen im Zusammenhang mit der EU. Hier wurde den einstimmigen Meinungen aller Wissenschaftler und dem Rechtsempfinden aller Menschen zum Trotz der faktischen Abschaffung Deutschlands zugestimmt. Spaetestens mit diesem Urteil wurde bei den Menschen die Rechtstaatlichkeit Deutschlands beendet. Und dabei sind gerade die obersten Gerichte in hoechster Verpflichtung diese fuer die Menschen zu erhalten. Viel Arbeit wird noetig sein, dieses Vertrauen wieder herzustellen.


Beispiel 4

Hier eine beliebige Liste von Fehlurteilen, die nicht auf fehlenden Gesetzen basieren, sondern ausschliesslich in der Verantwortung verbloedeter Juristen und Richter liegen. (Quelle: Bild)

"...
10 Urteile, die uns wütend machen!

Der Freispruch für Polizisten-Killer Karl-Heinz B. hat eine Debatte über die Justiz ausgelöst! Immer öfter sprechen Richter im Namen des deutschen Volkes Urteile, die wütend machen. BILD zeigt 10 aktuelle, unbegreifliche Entscheidungen über Mörder, Sexualverbrecher und Totraser.

Geht bei uns Täterschutz vor Opferschutz? Ist unsere Justiz zu lasch? Immer wieder wundern wir uns über Gerichtsurteile, die für einen rechtschaffenden Bürger kaum mehr zu verstehen sind.

Mann erschlägt seine Frau – Freispruch!
Ingrid K. († 64) aus Rheinland-Pfalz hatte ihrem Mann gerade noch sein Lieblingsessen gekocht. Plötzlich nahm Ehemann Gerd K. (63) ein Gipsbeil, prügelte mit 20 Schlägen auf seine Frau ein – so lange, bis sie tot war! Der Softwareentwickler behauptete beim Prozess im Herbst 2007, er wisse all das nicht mehr – und wurde freigesprochen. Seinen Job behielt der Mann.

Stiefmutter vergiftet Mädchen – Bewährung
Eine Frau (23) aus Süddeutschland mischte ihrer kleinen Stieftochter Angelina († 4) zwei Esslöffel Salz in den Schokopudding, vergiftete sie damit! Das Kind starb – trotzdem schloss das Schwurgericht des Landgerichts Frankentahl einen Mord aus, verurteilte die Frau nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung: 14 Monate auf Bewährung.

47-facher Kinderschänder bleibt in Freiheit
Daniel P. (26) aus Berlin verging sich 47-mal an kleinen Jungen – und läuft trotzdem weiter frei herum! Der ehemalige Mitarbeiter eines Berliner Freizeitparks zeigte Reue im Prozess – und bekam deshalb nur eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Ob er seine sexuelle Neigung zu Kindern zukünftig im Griff hat? Unklar.

Mord wegen 20 Cent: Täter kriegt 2. Chance!
Wegen 20 Cent ermordete er einen Dachdecker († 44) – weil dieser sich weigerte, ihm Geld zu geben. Dafür wurde Onur K. (18) aus Hamburg zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Laut Bundesgerichtshof ist diese Strafe zu hart – das Urteil wurde aufgehoben! Am 5. Dezember wird neu entschieden. Gut möglich, dass Onur K. dann mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.

Taxifahrer tötet Frau – Richter zeigt Verständnis
Taxifahrer Joachim G. (56) aus Berlin war 26 Jahre lang mit Ehefrau Christina († 55) verheiratet – im Juli 2010 gestand er ihr eine Affäre, sie rastete aus. Da drückte er ihr ein Kissen aufs Gesicht, erstickte sie. Urteil des Gerichts: fünf Jahre wegen Totschlags. Der Richter zeigte Verständnis für den Angeklagten, gewährte ihm Haftverschonung – und sagte: „Er wollte doch nur seine Ruhe haben ...“

Entschädigung für Kindermörder Gäfgen
Auch er sorgt immer wieder für Empörung: Seit 2003 brummt der eiskalte Kindermörder Magnus Gäfgen (36) im Knast. Er hatte den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, erwürgt, in einem Weiher versenkt. Im Verhör glaubten die Ermittler, der Junge lebe noch, drohten dem Entführer in ihrer Verzweiflung mit körperlichen Schmerzen. Dafür bekam Gäfgen im August 3000 Euro Entschädigung zugesprochen.

Mutter ließ Kind allein im Müll leben – Bewährung
So einen schlimmen Fall von Vernachlässigung hat Deutschland selten erlebt: 2007 zog Erzieherin Gabriele S. (47) zu ihrem neuen Liebhaber – und ließ ihre vier Kinder (9–12) alleine in ihrer völlig versifften Berliner Wohnung zurück. Ihr Ältester, Joshua (12), musste alleine für seine Geschwister sorgen. Die Müll-Mutter bekam neun Monate auf Bewährung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.

Bewährung für Totraser ohne Führerschein
Hassan B. (damals 28) war Asylbewerber ohne Einkommen, fuhr trotzdem einen dicken Luxus-BMW. Den Führerschein hatte er wegen seiner vielen Verkehrsdelikte schon längst verloren, als er 2008 einen Mann totfuhr. Urteil der Richter: 9 Monate auf Bewährung, Hassan B. konnte nach der Urteilsverkündung frei aus dem Saal spazieren.
..."


Beispiel 5

Laut einem Artikel in pressemitteilung.ws (Quelle: pressemitteilung) gehen Fachleute davon aus,
"... dass bei Zivilverfahren über 10 % Fehlurteile angefertigt werden und ca. 25 % der Urteile falsch sind. Dies ist zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen. Da es in Deutschland – angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit – weder eine funktionierende Rechsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder gar ein gerechtes Urteil gefällt wird. Obwohl diese gravierenden Missstände in Fachkreisen der Justiz schon lange bekannt sind, wurde unter den früheren Regierungen so gut wie nichts dagegen getan und unter der jetzt regierenden rotgrünen Koalition bisher nur an Symptomen herumlaboriert."

Weiter heisst es dort:
"...
In Deutschland gibt es leider weder eine funktionierende Qualitätskontrolle der Zivilurteile noch sonst eine funktionierende Rechtsaufsicht. Wenn Richter in der letzten Instanz ein falsches Urteil anfertigen oder ein falsches Urteil der Vorinstanz bestätigen – ob unabsichtlich oder absichtlich sei zunächst dahingestellt – hat auch dieses Urteil Rechtskraft, obwohl solch ein Urteil mit Gerechtigkeit nichts zu tun hat. (1) Die fehlende Kontrolle der Urteile wird mit der Unabhängigkeit des einzelnen Richters begründet.

Die Unabhängigkeit des einzelnen Richters soll dem Rechtssuchenden dienen, so ist es gedacht. Als Preis dafür müsse in Kauf genommen werden, dass Rechtssuchende auch einmal – angeblich nur in seltenen Fällen – durch eine falsche Entscheidung ungerecht behandelt würden, so die offizielle Version, wie sie gern von der Rechtspflege und von Politikern verbreitet wird.

In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass bei Zivilgerichtsverfahren über 25 % aller Urteile falsch sind. Mehr als 10 % aller Zivilgerichtsurteile werden grob fahrlässig oder absichtlich falsch angefertigt. In manchen Bereichen dürfte die Quote der falschen Urteile nahe zu bei 100 % liegen, d. h. man kann hier nur noch von einer „Unrechtsprechung“ reden. (2) Es ist in Deutschland nicht das gültig, was man aus den Gesetzen logischerweise entnehmen kann, sondern das, was Richter urteilen. Daher der zweite Teil des Titels: „`Richterrecht´ in Deutschland“. (3) Grob falsche Urteile werden gerade auch von Richtern an Land- und Oberlandesgerichten (als Berufungsinstanzen) angefertigt, so dass der von einem Richter oder einem Richtergremium geschädigte, rechtsuchende Bürger einer solchen Rechtsprechung weitgehend ohnmächtig gegenüber steht. 
...
Prof. Seidel, Humboldt Universität, Berlin, sagte dazu: „Der Bürger macht keine abstrakte Begegnung mit dem Rechtsstaat, sondern die macht er immer über eine konkrete Erfahrung im Gericht und vor allen Dingen mit Richtern. Und wenn der Rechtsuchende auf einen Richter stößt, der eben seine Launen auslebt oder der infolge nicht plausible Entscheidungen trifft, dann (…) wird damit großer Schaden am Rechtsstaat angerichtet, darüber muss man sich im Klaren sein.“
...
Gemäß der Theorie sollte es anders sein: Laut Gesetz begeht jeder Richter, der mit Wissen und Wollen ein unfaires Verfahren durchführt, Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB (Strafgesetzbuch). Es gibt eine Reihe weiterer Gesetze, die ein faires Gerichtsverfahren sicherstellen sollen. Da es aber die Richter sind, die die Gesetze umsetzen, läuft die mit diesen Gesetzen verbundene Absicht leider zu oft ins Leere. Beispielsweise kann jeder von einem ungerechten Urteil Betroffene eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Dieser wird aber vermutlich immer mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit nicht nachgegangen werden. (9) Die ZPO (Zivilprozessordnung) – um ein anderes Beispiel zu nennen – stellt vieles in das Ermessen des Richters. Ein unredlich arbeitender Richter kann daher die ZPO so auslegen, dass damit eine Prozesspartei in unfairer Weise einseitig begünstigt wird. Und wenn sich ein Richter einfach über einzelne Paragraphen der ZPO hinwegsetzt, kann der Betroffene bzw. sein Rechtsvertreter auch so gut wie nichts dagegen tun. Schon allein, weil ein Anwalt sehr viel Mut aufbringen muss, einem Richter zu widersprechen oder sogar einen Befangenheitsantrag zu stellen (letzteres normalerweise ohne Erfolg), da er befürchten muss, dass der Richter ihn bei diesem oder einem der kommenden Verfahren benachteiligen wird.
...
Die unfaire Behandlung durch Zivilgerichte einschließlich der Fehlurteile stellt für Betroffene immer einen Verlust an Lebensqualität dar und kann deren Lebensumstände negativ verändern. Neben der nicht unerheblichen, ungerechten finanziellen Belastung führt dies alles u. U. zu schweren seelischen Belastungen. Zusätzlich muss der im Zivilverfahren Unterlegene – auch wenn die Richter (der letzten Instanz) ein grobes Fehlurteil angefertigt haben – alle Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten tragen. Es ist keinem Bürger zu vermitteln, dass, wenn er beispielsweise durch eine Baufirma betrogen oder durch eine medizinische Falschbehandlung erheblich geschädigt worden ist, es dann rechtens sein soll, wenn ein Zivilgericht, das offensichtlich die Baufirma bzw. den Mediziner schützen will, ihn, den Rechtsuchenden, durch ein Fehlurteil um einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden bringt. Es klingt geradezu zynisch, wenn einige Juristen behaupten, zur Wahrung der Rechtssicherheit müsse der Rechtssuchende auch grob falsche Urteile hinnehmen.

Ein Vorsitzender Richter eines Senates hat einmal formuliert: Vor Gericht hat man nicht Pech, sondern nur Recht oder Unrecht, und damit klar zum Ausdruck gebracht, dass jeder Mensch Anspruch auf ein faires Urteil hat.
..."

Im gleichen Artikel werden auch durchaus sinnvolle und hilfreiche Vorschlaege zur Vermeidung von Fehlurteilen und zur Bestrafung von Richtern gemacht. Hier einige Beispiele dazu:

 "...
Jeder Richter, der in irgendeiner Sache entscheiden soll, müsste trotz der richterlichen Unabhängigkeit dazu verpflichtet werden können, vorher die dazu notwendigen Fachkenntnisse zu erwerben. Dazu wäre ihm auch ausreichend Gelegenheit zu geben. Zurzeit ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Richter Dinge entscheiden muss, von denen er keine Ahnung hat und dann auch prompt ein falsches Urteil fällt. (13) Eine Darstellung des BMJ (in (12)), die Richterausbildung sei bestens geregelt, wird von vielen Juristen als Hohn empfunden.

Bei der Auswahl der Richter ist darauf zu achten, dass sie überhaupt charakterlich für dieses Amt geeignet sind. (13) Wenn – wie dem Autor berichtet wurde – ein Ausbilder (Richter) vor angehenden Anwälten wiederholt sagte, er entscheide das so, wie er wolle, dann ist doch mit selbstherrlichem Verhalten von Richtern zu rechnen.

Der § 339 StGB (Rechtsbeugung) muss so geändert werden, dass, wenn objektiv ein mit Wissen und Wollen falsch angefertigtes Urteil vorliegt (also das Urteil entscheidende Fehler gegen besseres Wissen, das vom Richter erwartet werden darf, enthält und nicht nur offensichtlich in irrtümlicher Weise ein falsches Urteil ergangen ist) oder wenn ein unfaires Verfahren durchgeführt worden ist, der betreffende Richter je nach Schwere seines Fehlverhaltens zu bestrafen ist. D. h. es muss auch möglich sein, wenn die Rechtsbeugung nicht so gravierend ist, den Richter nur gering bestrafen zu können. Auf Beweggründe darf es für die Tatbestandsverwirklichung nicht ankommen.

Vorschlag für eine Änderung des § 339 StGB: In nur minder schweren Fällen ist die Strafe wegen Rechtsbeugung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.“ (14)

Außerdem muss der durch ein Gerichtsverfahren Geschädigte vom Staat entschädigt werden. Die Entschädigung sollte unabhängig davon sein, ob ein Urteil irrtümlich oder vorsätzlich falsch ist. (Der hier gern zitierte § 839 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat nach Meinung des Autors mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun, da er zweierlei Recht enthält: Der Richter haftet nur bei Vorsatz (Abs.2) – der meines Wissens bisher nie festgestellt wurde – während alle anderen Beamten schon bei Fahrlässigkeit haften (Abs.1).) (15)

Die vom Gericht benachteiligte Partei muss sich wirksam gegen ein falsches Urteil wehren können. – Schlimm ist es, wenn ein Richter parteiisch protokolliert, eine willkürliche Zeugenauswahl trifft, einen schlechten Beweisbeschluss formuliert oder überhaupt überflüssigerweise einen Sachverständigen beauftragt, ein offensichtliches Falschgutachten benutzt und/oder Parteien ungenügend anhört usw., bevor er dann ein falsches Urteil anfertigt. – Dagegen gerichtete Beschwerden sollten zwingend inhaltlich geprüft werden (s. o.). Solche Fehlleistungen dürfen nicht unter das Richterprivileg der Unabhängigkeit gestellt werden.

Ein großer Missstand ist das Anfertigen von Falschgutachten durch von Gerichten mit Gutachten betraute „öffentlich bestellte und vereidigte“ Sachverständige. Wobei oft schon der Richter als technischer oder medizinischer Laie erkennen kann, dass ein Gutachten mangelhaft ist.
..."


Es zeigt sich also ganz klar, dass (auch) im Justizsystem sehr viel erneuert, verbessert, vereinfacht und optimiert werden muss. Bisher hat sich das BMJ massiv gegen diese Vorschlaege gewehrt und jede Kritik abgetan. Ab sofort wird dies nicht mehr moeglich sein, denn auch jeder im Justizministerium wird ersetzbar sein. Und Richter, die wiederholt Fehlurteile sprechen, muessen umgehend von ihren Posten enthoben werden - selbstverstaendlich ohne Pensionsanspruch. In schwerwiegenden Faellen muessen sie selbst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wie in obigem Vorschlag. Diese Fakten sind ganz sicher eines Rechtstaates unwuerdig. Hier ist wohl eher der Begriff  'Bananenrepublik' zutreffend. "Richterlichen Unabhängigkeit" darf jedenfalls nicht zur Entschuldigung fuer Fehlurteile zu Lasten der Geschaedigten dienen. Leider gilt eben auch hier - und ganz besonders - unter Juristen, dass keine Kraehe der anderen ein Auge aushakt.

Ich denke hier sind die Fakten wirklich klar und jeder, der schon mal vor Gericht zu tun hatte, auf welcher Seite auch immer, kann nachvollziehen, dass hier grosser Reformbedarf besteht. Der Sumpf ist auch hier gross und es gilt ihn trocken zu legen. Weitere Bespiele und Details erspare ich mir hier zu erlaeutern. Dies wuerde zu weit fuehren.

Hier noch ein Nachtrag dazu, was eigentlich vor Gericht verhandelt bzw. nicht mehr verhandelt wird. Ich habe schon an anderer Stelle erwaehnt, dass "Kleinkram", wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Steitigkeiten von geringem Sachwert ueberhaupt nicht mehr vor einem Gericht verhandelt werden. Das gilt beispielsweise auch fuer alle minderen Verkehrsdelikte, in denen es nicht um Sach- oder Personenschaeden geht. Hierfuer werden Schiedsstellen eingerichtet, die mit pensionierten Richtern, unabhaengigen Rechtsberatern und Menschen mit gesundem Menschenverstand besetzt werden. Selbige entscheiden dann entweder sofort oder innerhalb von 24 Stunden. Hierzu ist auch keine anwaltliche Vertretung noetig. Die Menschen koennen ihr Problem vortragen, die Gegenseite wird gehoert und dann wird sofort entschieden. Gegen diese Entscheidungen gibt es keine Rechtsmittel. Die Entscheidungen entsprechen richterlichen Urteilen und sind einzuhalten.

Diese Schiedsstellen werden die Gerichte bis zu 60% entlasten und sie fuer ihre eigentlichen Aufgaben freistellen. Nur wenn Schiedsstellen einen Fall als kompliziert einstufen, wird dieser an ein Gericht weitergeleitet. Diese Vorgehensweise kann jaehrlich Millionen an Steuergeldern sparen und Steitigkeiten schnell und unbuerokratisch loesen. Das dient allen Menschen.




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Anregungen, die in dieses Konzept passen werden gerne angenommen und beruecksichtigt.
Beteiligt euch an der Konzeption fuer ein neues Deutschland!





1 Kommentar:

  1. Als geschiedener Mann mit einer Ex-Frau, die unter nacheheliche Solidargemeinschaft nur die
    Leistungsfähigkeit des Ex-Partners sieht,
    musste ich feststellen, das ich mich räumlich
    von ihr trennen konnte und dass ich geschieden werden konnte.

    Aber:

    Solange sie die Kinderbetreuung vorschiebt,
    bin ich nur ein Mensch 2. Klasse, mit eingeschränkten Grundrechten.

    Mein Grundrecht auf rechtliches Gehör
    Nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG))
    wurde 2 x verletzt, ich hatte Glück,
    das der Richter wenigstens meine Fahrtkosten
    angerechnet hat.

    Meine Ex-Frau hat ein Schreiben von Ihrem
    Arbeitgeber, dass wir in den ganzen Schreiben
    nur 5 x angefordert hatten, nie an uns als Kopie weiterleiten müssen.

    Dafür hat der Richter dieses Schreiben in dem
    Beschluß gelten lassen !

    Ich könnte noch einige Punkte anbringen,
    aber ich bekomme dabei immer 300er Puls. ;-)

    Den Hund des neuen Partners kann sie ausführen,
    für Ihn den Haushalt mit machen, aber sie kann
    nicht ihre Arbeitszeit ausdehnen.

    Inzwischen bin ich laut Hartz IV Rchner
    sogar schon berechtigt ALG 2 zu bekommen.

    Ich danke der deutschen "Rechtsprechung"

    Schönen Tag noch

    G. Schädigt ;-)

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